Datenschutzaudit - in Kürze
- Beim Datenschutzaudit wird die Datenschutzkonformität eines Unternehmens gemäß DSGVO und BDSG geprüft.
- Nach dem Datenschutzaudit werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen und durchgeführt.
- Das Audit wird von einem neutralen, externen Experten durchgeführt.
Wir sind Ihr zertifizierter Datenschutzauditor
Wenn in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Sie zur Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.
Das Thema Datenschutz ist jedoch alles andere als übersichtlich. Sie wollen wissen, wie es um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen bestellt ist?
Als TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor nehmen wir Ihr Unternehmen mit objektivem Blick unter die Lupe und unterstützen Sie mit Handlungsempfehlungen beim Aufbau eines DSGVO-konformen Datenschutzkonzepts und Datenschutzmanagementsystems.
Vielleicht haben Sie schon ein Datenschutzmanagementsystem. Aber sind Sie sicher, dass es wirklich DSGVO-konform ist und es kein Verbesserungspotenzial gibt?
Als Datenschutzauditor prüfen wir im Rahmen eines Audits die Qualität Ihres Datenschutzmanagementsystems. Wir geben Vorschläge für Maßnahmen zur Optimierung des Systems und führen diese nach Wunsch durch.
Lassen Sie die DSGVO-Konformität in Ihrem Unternehmen regelmäßig von uns prüfen, um bei einer behördlichen Datenschutzprüfung zu bestehen und Bußgelder zu vermeiden.
Unser Angebot für Ihr Datenschutzaudit
Die Kosten für einen Datenschutzaudit hängen von der Unternehmensgröße und damit zusammenhängend die Komplexität der Unternehmensstruktur ab. Gerne informieren wir Sie in einem ersten Beratungsgespräch über die voraussichtliche Höhe der Kosten für einen Datenschutzaudit in Ihrem Unternehmen.
Als zertifizierter Datenschutzauditor umfassen unsere Leistungen:
- Durchführung eines Datenschutzaudits nach ISO 19011 vor Ort oder online
- Prüfung der Datenverarbeitung in Ihrem Unternehmen auf Compliance mit der DSGVO
- Vorschläge für Optimierungsmaßnahmen für mehr Datenschutzkonformität
Datenschutzaudit und externe Datenschutzberatung aus einer Hand
Neben den regelmäßigen Datenschutzaudits muss die Einhaltung der DSGVO im Unternehmen kontinuierlich geprüft und überwacht werden.
Wenn in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Sie nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Mit uns als externer Datenschutzbeauftragter haben Sie nur Vorteile:
- Kompetente Betreuung durch einen unabhängigen und neutralen Dienstleister
- Regelmäßige Datenschutzaudits
- Erhöhung der Compliance Ihres Unternehmens
- Keine Interessenkonflikte
- Kein gesetzlicher Kündigungsschutz
- Sie und Ihre Mitarbeiter können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren
Kurzum: Mit uns als externer Datenschutzbeauftragter sparen Sie Zeit, Geld und Nerven und stehen auf der sicheren Seite. Bei uns bekommen Sie die Dienste eines Datenschutzauditors und eines externen Datenschutzbeauftragten aus einer Hand.
Die Immerce Consulting GmbH steht Ihnen nicht nur für regelmäßige Datenschutzaudits, sondern auch für eine kontinuierliche Beratung als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Sie profitieren von unseren umfassenden Leistungen aus einer Hand und haben beim Thema Datenschutz immer einen zuverlässigen Ansprechpartner an Ihrer Seite. Als zertifizierter Datenschutzauditor und externer Datenschutzbeauftragter sind wir bundesweit für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam starten!
FAQ
Was ist ein Datenschutzaudit?
Ein Datenschutzaudit ist eine Prüfung der Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens. Dabei wird der IST-Zustand in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ermittelt und evaluiert. Das erfolgt in Form einer Prüfung der Systeme, Prozesse, relevanter Dokumente und bei Gesprächen mit Führungskräften und Mitarbeitern. Zusätzlich kann auch das bestehende Datenschutzkonzept des Unternehmens auf Mängel untersucht werden. Basierend auf den Ergebnissen des Audits werden Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen, um den SOLL-Zustand mit maximaler Datenschutzkonformität zu erreichen. Ein Datenschutzaudit ist für Unternehmen nicht verpflichtend, sondern wird immer freiwillig durchgeführt oder beauftragt.
Wann brauche ich ein Datenschutzaudit?
Grundsätzlich ist ein Datenschutzaudit für jedes Unternehmen zu empfehlen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Durch das Datenschutzaudit können Schwachstellen im Datenschutz aufgedeckt und die Konformität mit der DSGVO sichergestellt werden. Deshalb sollten Unternehmen sich regelmäßig einem freiwilligen Datenschutzaudit unterziehen.
Wenn Sie eine Antwort auf diese wichtigen Fragen suchen, brauchen Sie einen Datenschutzaudit:
- Haben oder benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
- Wie steht es um das Know-How Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutz?
- Werden personenbezogene Daten in Ihrem Unternehmen datenschutzkonform erhoben, verarbeitet und gespeichert?
- Müssen die bestehenden Maßnahmen zum Datenschutz geprüft werden?
- Muss die Vorgehensweise bei der Datenverarbeitung und Datenspeicherung geprüft werden?
- Wird eine Datenschutzfolgeabschätzung benötigt?
- Hat ein Betroffener eine Beschwerde eingereicht?
- Kam es zu einem Datenschutzverstoß?
- Werden Sicherheitslücken vermutet?
- Ist ein ausreichendes Datenschutzkonzept vorhanden?
- Fordern Behörden einen Nachweis über die Maßnahmen zum Datenschutz?
- Müssen Maßnahmen für den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems geklärt werden?
- Wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen?
- Sind Ihre Büros und Serverräume ausreichend geschützt?
Sie haben eines oder mehrere dieser Probleme? Dann lassen Sie von uns einen Datenschutzaudit für Ihr Unternehmen durchführen.
Wie läuft ein Datenschutzaudit ab?
Nach der Beauftragung eines Datenschutzauditors wird ein Termin für den Audit vereinbart und der zeitliche Ablauf geplant. Während des Datenschutzaudits prüft der Datenschutzauditor vor Ort die Prozesse in allen Abteilungen Ihres Unternehmens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Alle Mitarbeiter sollten daher vorab über den Datenschutzaudit informiert werden.
Nach dem Datenschutzaudit erstellt der Datenschutzauditor einen Bericht, der die Ergebnisse der Überprüfung beinhaltet. Unternehmen können dem Bericht entnehmen, welche Schwachstellen beim Datenschutz vorliegen. Der Datenschutzauditor liefert Handlungsempfehlungen, um diese Schwachstellen zu beseitigen und den Datenschutz sowie die IT-Sicherheit im Unternehmen zu verbessern. Anschließend ist es am Unternehmen, die Maßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sollte am besten durch den Datenschutzbeauftragten erfolgen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Datenschutzkonformität in Ihrem Unternehmen.
Wie oft sollte ein Datenschutzaudit durchgeführt werden?
Datenschutz ist nichts, was einmal in einem Unternehmen etabliert wird und dann immer funktioniert. Die DSGVO-Konformität der Prozesse im Unternehmen, die datenschutzkonforme Datenverarbeitung durch die Mitarbeiter und die Sicherheit der IT-Systeme kann laufend Schwachstellen entwickeln, die aufgedeckt und behoben werden müssen. Flexible Unternehmensprozesse und Änderungen am IT-System bringen immer auch eine Fehleranfälligkeit im Bereich Datenschutz mit sich. Nur durch regelmäßige Datenschutzauditskommt ein Unternehmen vom mangelhaften IST-Zustand zum SOLL-Zustand mit maximaler Compliance.
Welche Vorteile hat ein Datenschutzaudit?
Regelmäßige Datenschutzaudits ermöglichen eine rechtliche Absicherung im Falle einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde. Ein Unternehmen kann durch Datenschutzaudits zeigen, dass der Datenschutz systematisiert wird. Kann ein Unternehmen durch Zertifikate die Durchführung von Datenschutzaudits und eine hohe Datenschutzkonformität nachweisen, stärkt dies das Vertrauen von Kunden, Stakeholdern und Geschäftspartnern.