Ihr externer Datenschutzbeauftragter Esslingen
Im Landkreis Esslingen steht die Wiege der Industrialisierung Württembergs und auch heute noch ist die Region ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Im Jahr 1845 rollte erstmals die Eisenbahn von Cannstatt nach Esslingen und brachte damit den Anschluss an die Zukunft.
Die heutige Wirtschaftskraft des Landkreises Esslingen lässt sich mit vielen Zahlen belegen. Pro Erwerbstätigem wird eine Wertschöpfung von über 56.000 € pro Jahr gemessen. Dieser Wert liegt rund 10 % über dem Durchschnitt in Deutschland.
Der Fahrzeugbau greift auf eine Vielzahl von Zulieferer aus dem Landkreis Esslingen zurück. Die Elektrotechnik, inclusive der Informations- und Kommunikationstechnologien zählen zu den Schlüsselbranchen in der Region Stuttgart und im Landkreis Esslingen.
Durch die Digitalisierung und dem damit verbundenen Umgang mit Daten ergeben sich für die Unternehmen große Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes.
Professionelle Beratung für die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen
Viele der in der Europäischen Union ansässigen Unternehmen, die sich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten befassen, sind dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen.
Rechtliche Grundlage dafür ist die DSGVO, die im Jahr 2018 in Kraft getreten und deren Einhaltung von hoher Bedeutung ist. Dabei ist es besonders naheliegend, einen externen Datenschutzbeauftragten anzustellen.
Betroffene Unternehmen zwingt die DSGVO nicht nur dazu, sich an ihre Vorgaben zu halten, sondern nach Art.5 Abs. 2 auch dazu, immer nachweisen können zu müssen, dass genau das der Fall ist. Dies ist die sogenannte Rechenschaftspflicht. Wird gegen die DSGVO verstoßen, so drohen hohe Sanktionen, die Unternehmen abschrecken und gegebenenfalls auch hart treffen sollen.
Ein solcher Datenschutzbeauftragter kann sowohl ein interner Mitarbeiter sein als auch ein extern herangezogener Experte. Jedoch gibt es nicht umsonst spezialisierte externe Datenschutzbeauftragte, deren Vorteile gegenüber der Ernennung eines internen Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten klar auf der auf der Hand liegen.
Welche Kosten verursacht ein externer Datenschutzbeauftragter?
Die Kosten für uns als externer Datenschutzbeauftragter hängen davon ab, wie groß Ihr Unternehmen ist, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen und wie umfangreich diese sind.
Wir bieten Ihnen an, ein individuelles Leistungspaket zu entwerfen, das perfekt auf Sie und Ihre Firma zugeschnitten ist. Damit müssten Sie sich keine Sorgen mehr um die Einhaltung der DSGVO machen und können sich unbesorgt Ihrer eigentlichen Tätigkeit widmen.
Zudem versprechen wir Ihnen eine zuverlässige, schnelle und sorgfältige Arbeitsweise für die bestmögliche Umsetzung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Ihrem Unternehmen.
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |||
Datenschutz Bestandsaufnahme | |||
Tätigkeitsbericht | |||
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |||
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |||
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |||
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |||
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |||
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |||
Beratungsleistungen | |||
Preis | ab 200 € | ab 300 € | ab 450 € |
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 200 € |
Leistung |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 300 € |
Leistung |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 450 € |
*Preis ist abhängig vom Geschäftsmodell und kann gegebenenfalls variieren.
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und hat den Umgang mit personenbezogenen Daten stark reguliert. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten, hohe Sanktionen zu vermeiden.
Nach § 38 (1) BDSG benötigt jedes Unternehmen das mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt,
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt diese Pflicht auch dann,
- wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden
oder
- wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
Außerdem besteht nach Art. 5 Abs. 2, 24 Abs. 1 der DSGVO eine Rechenschaftspflicht. Diese besagt, wer personenbezogene Daten verarbeitet, ist verantwortlich für die Einhaltung aller in der DSGVO aufgeführten Rechtsgrundsätze.
Hierbei handelt es sich um folgende: Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckmäßigkeit, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit.#
Ein Verantwortlicher muss deren Einhaltung nachweisen können (sog. Rechenschaftspflicht). Ferner haben verantwortliche Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis erbringen zu können, dass sie bei ihrer Datenverarbeitung vollumfänglich die DSGVO beachten. Zudem haben sie ergriffene Maßnahmen zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von den Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt - jeder Betrieb muss den Anforderungen der DSGVO gerecht werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann dabei helfen sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit das Risiko hoher Strafen vermieden wird.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet dem Unternehmen zahlreiche Vorteile.
Zunächst einmal ist er unabhängig von der Geschäftsführung und somit neutral in seinen Entscheidungen. Dadurch kann er objektiv die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwachen und sicherstellen.
Des Weiteren verfügt ein externer Datenschutzbeauftragter über eine hohe Expertise im Bereich des Datenschutzes, da er sich ausschließlich mit dieser Thematik befasst. Er kennt die aktuelle Rechtsprechung sowie die technischen Entwicklungen und kann somit schnell auf Veränderungen reagieren.
Durch seine Erfahrung aus anderen Projekten bringt ein externer Datenschutzbeauftragter zudem wertvolle Impulse für Ihr Unternehmen mit. Er gibt Hinweise zur Optimierung bestehender Prozesse oder zeigt mögliche Schwachstellen auf, bevor es zu Problemen kommt. Nicht zuletzt entlastet ein externer DSB auch internes Personal von Aufgaben in Sachen Datenschutz, sodass diese Zeit für andere wichtige Aufgaben haben können.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet für Ihr Unternehmen einen hohen Mehrwert durch Unabhängigkeit, Expertise sowie wertvolle Impulse zur Verbesserung interner Prozesse - ohne dabei das interne Personal zusätzlich zu belasten.
Ihre Vorteile mit uns
Schutz
Alle erforderlichen Verantwortlichkeiten und Dienstleistungen sind im Agenturvertrag geregelt.
Zertifizierung
Sie haben einen objektiven und erfahrenen Experten an Ihrer Seite.
Aktualität
Neue gesetzliche Bestimmungen werden sofort in Ihr Unternehmen integriert.
Verständlichkeit
Wir setzen auf eine transparente Arbeitsstruktur.
Individualisierung
Sie erhalten mit individuellen Leistungspaketen genau die Unterstützung, die Ihr Unternehmen benötigt.
Effizienz
Praktische und nachhaltige Beratung ist für uns selbstverständlich.
Gegenüberstellung intern vs. externer Datenschutzbeauftragter
INTERNER DSB
- muss extra angelernt werden
- muss datenschutzrechtliche Aspekte neben seinen bisherigen Aufgaben managen
- besitzt trotz Weiterbildung keine vergleichbare Expertise und Erfahrung
EXTERNER DSB
- ist ein außenstehender und damit objektiver Experte
- ist vor Beginn des Dienstverhältnisses bereits zertifiziert
- steht jederzeit für Fragen, Anpassungen und Umsetzungen zur Verfügung
- behält für Sie die Gesetzeslage stets im Blick
Ein externer Datenschutzbeauftragter entlastet Sie als Unternehmer, kümmert sich um die Beratung aller Teilnehmenden an Ihrer Firma und bewahrt Sie vor rechtlichen Verstößen.
Darum sollte die Immerce Consulting GmbH Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Esslingen sein
Wir, die Immerce Consulting GmbH, kombinieren in unserer Beratung sowohl die rechtliche Seite als auch ökonomische Aspekte im Interesse Ihres Wohlergehens. Unser Team aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich der IT-Sicherheit, aber auch in Sachen Projektmanagement und Marketing. Wir sehen als unsere Aufgabe, Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich mit der rechtlichen Komponente zu vereinen.
Als externer Datenschutzbeauftragter Esslingen bieten wir Ihnen eine umfassende und professionelle Beratung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Der Schutz personenbezogener Daten ist in der heutigen digitalisierten Welt von größter Bedeutung und ein wichtiger Faktor im Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen und Kunden. Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Datenschutz, angefangen bei der Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung bis hin zur Umsetzung technischer Maßnahmen zum Schutz Ihrer sensiblen Daten vor unbefugtem Zugriff.
Dabei berücksichtigen wir stets die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens sowie die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben. Durch unsere langjährige Erfahrung als zertifizierte Datenschützer helfen wir Ihnen, mögliche Risiken zu identifizieren und präventive Maßnahmen einzuleiten, bevor es zu einem Datenvorfall kommt.
Im Ernstfall stehen wir Ihnen selbstverständlich auch mit Rat und Tat zur Seite - schnell, unkompliziert und effektiv. Vertrauen Sie auf einen kompetenten Partner an Ihrer Seite: Mit uns haben Sie erfahrene Experten für alle Belange des Datenschutzes gefunden!
Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail – Wir freuen uns darauf, Ihr Unternehmen kennenzulernen!
Sie benötigen fachkundige Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen und suchen nach einem externen Datenschutzbeauftragten für Esslingen?
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit und stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Wir bieten auch darüber hinaus weitere Optionen an, wobei wir immer die Abläufe Ihres Unternehmens im Auge behalten und dabei auf Kosten achten.
Unsere Leistungen beinhalten unter anderem eine GAP-Analyse zur Identifikation möglicher Schwachstellen im Bereich der Datensicherheit sowie Schulungen für Ihre Mitarbeiter zum Thema Datenschutz. Wir überprüfen außerdem gerne Ihre Web-Präsenz sowie Shop-Systeme bezüglich Kundendatenschutzes und unterstützen Sie bei Betriebsanweisungen bzw. Vereinbarungen rundum den Schutz Ihrer Mitarbeitenden/Beschäftigten-Daten.
Zudem helfen wir Ihnen bei Informations-, Auskunfts- und Meldepflichten durch Erstellung notwendiger Formulare wie etwa AVVs (Auftragsverarbeitungsvereinbarung) oder Löschkonzepte. Dabei verwenden wir unser umfangreiches Fachwissen in den Bereichen Wirtschaft, IT Sicherheit und Datenschutzrecht rundum die Themen der DSGVO, BDSG, uvm.
Wir pflegen einen guten Kontakt zur Datenschutzaufsichtsbehörde und stimmen uns permanent mit Ihnen ab – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können!
Die Immerce Consulting GmbH als externer Datenschutzbeauftragter für Esslingen und ganz Deutschland
Natürlich stehen Ihnen unsere Dienste nicht nur in Esslingen zur Verfügung, wir agieren bundesweit.
Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart
Externer Datenschutzbeauftragter München
Externer Datenschutzbeauftragter Augsburg