Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Füssen
Immerce Consulting GmbH – Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Die Immerce Consulting GmbH ist Ihr Ansprechpartner als externer Datenschutzbeauftragter für Füssen. Wir kümmern uns in Ihrem Unternehmen um die Einhaltung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.
Dabei können Sie sich auf ein Team verlassen, das aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheitsauditoren besteht und Ihre datenschutzrechtlichen Angelegenheiten mit einer breit aufgestellten Expertise und weitreichender Erfahrung regelt.
Verlassen Sie sich darauf, dass sich unsere Kompetenz nicht nur auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung erstreckt, sondern uns auch Ihre wirtschaftlichen Interessen am Herzen liegen und wir uns im Bereich Management und Marketing als Bereicherung für Ihr Unternehmen erweisen.
Was werden wir als externer Datenschutzbeauftragter kosten?
Zunächst einmal ist die Frage nach der Höhe der Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten vom Umfang des Service abhängig.
Wir können Ihnen garantieren, Ihnen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Komplettpaket anzubieten und dabei auch Ihre Interessen im ökonomischen Sinne zu wahren.
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |||
Datenschutz Bestandsaufnahme | |||
Tätigkeitsbericht | |||
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |||
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |||
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |||
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |||
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |||
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |||
Beratungsleistungen | |||
Preis | ab 200 € | ab 300 € | ab 450 € |
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 200 € |
Leistung |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 300 € |
Leistung |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 450 € |
*Preis ist abhängig vom Geschäftsmodell und kann gegebenenfalls variieren.
Im Bereich Datenschutz auf der sicheren Seite
Die DSGVO ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung und dient als Leitfaden und Vorgabe für das Datenschutzrecht der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Sie setzt hohe Anforderungen und erlegt vielen europäischen Unternehmen komplexe Pflichten auf. Sie legt auch fest, welche Unternehmen sich wann, an die Vorgaben zu halten haben.
Unternehmen,
- in denen geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden
- in denen mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- für die eine Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO notwendig ist
sind dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen.
Das bedeutet zwar, dass diese Firmen einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen müssen, jedoch nicht zwangsweise, dass dieser aus der eigenen Firma stammen muss. Im Gegenteil: Es empfiehlt sich sogar, einen externen Datenschutzbeauftragten heranzuziehen, da dieser aus dem richtigen fachlichen Bereich stammt.
Ein interner Mitarbeiter ist möglicherweise mit den umfangreichen Normen der DSGVO sowohl zeitlich als auch inhaltlich überfordert und nicht dazu in der Lage, Sie vor rechtlichen Verstößen und den damit verbundenen Konsequenzen zu bewahren.
Die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten sind dabei nicht nur offensichtlich, sondern ebenfalls höchst überzeugend. Er ist ein objektiver Experte in seinem Fach. Zudem steht er jederzeit für Fragen sowohl der Geschäftsführung als auch den Mitarbeitern und Kunden zur Verfügung. Engagiert man einen externen Datenschutzbeauftragten, so ist er im Gegensatz zu einem internen Mitarbeiter bereits zertifiziert und behält für Sie die Gesetzeslage fachmännisch im Blick.
Mit der Immerce Consulting GmbH steht Ihnen ein erfahrener und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter in Füssen zur Verfügung.
Ihre vorteile mit uns
SCHUTZ
Alle erforderlichen Verantwortlichkeiten und Dienstleistungen sind im Agenturvertrag geregelt.
ZERTIFIZIERUNG
Sie haben einen objektiven und erfahrenen Experten an Ihrer Seite.
AKTUALITÄT
Neue gesetzliche Bestimmungen werden sofort in Ihr Unternehmen integriert.
VERSTÄNDLICHKEIT
Wir setzen auf eine transparente Arbeitsstruktur.
INDIVIDUALISIERUNG
Sie erhalten mit individuellen Leistungspaketen genau die Unterstützung, die Ihr Unternehmen benötigt.
EFFIZIENZ
Praktische und nachhaltige Beratung ist für uns selbstverständlich.
Verständlichkeit
Wir setzen auf eine transparente Arbeitsstruktur.s
Externer Datenschutzbeauftragter in ganz Deutschland
Unser externer Datenschutzbeauftragter Füssen berät Unternehmen in ganz Deutschland in allen datenschutzrechtlichen Fragen.