Professionelle Beratung für datenschutzrechtliche Bestimmungen
Zur Vereinheitlichung und zum Schutz der EU-Mitgliedsstaaten erließ die Europäische Union im Jahre 2018 die DSGVO. Diese Datenschutzgrundverordnung soll als Richtlinie für die individuellen Datenschutzgesetze der einzelnen EU-Mitglieder wie beispielsweise das deutsche Bundesdatenschutzgesetz dienen. Dadurch wurden viele der in Europa ansässigen Firmen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dabei ist es für die Unternehmen sowohl möglich, einen internen Mitarbeiter zu ernennen, als auch einen externen Datenschutzbeauftragten heranzuziehen.
Dieser bietet dabei viele Vorteile, die stark dafürsprechen, nicht auf einen internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu setzen.
Der externe Datenschutzbeauftragte…
- ist ein außenstehender und damit objektiver Experte
- ist vor Beginn des Dienstverhältnisses bereits zertifiziert
- steht jederzeit für Fragen, Anpassungen und Umsetzungen zur Verfügung
- behält für Sie die Gesetzeslage stets im Blick
Er nimmt die Last einer möglichen Rechtsverletzung von den Schultern des Unternehmens und berät Mitarbeiter, Kunden und Geschäftsführer, sorgt für eine Organisation der Einhaltung des Datenschutzrechtes und erleichtert so das Arbeitsleben aller Mitarbeiter erheblich.
Dabei ist die Vermeidung eines Verstoßes gegen die DSGVO äußerst ratsam, da sonst schwere Sanktionen folgen können, die durch den Datenschutzbeauftragten abgefangen werden können. Unter anderem existiert die sogenannte Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, die besagt, dass jedes betroffene Unternehmen nicht nur jederzeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten, sondern dies auch zu jedem Zeitpunkt nachweisen können muss.
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |||
Datenschutz Bestandsaufnahme | |||
Tätigkeitsbericht | |||
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |||
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |||
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |||
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |||
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |||
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |||
Beratungsleistungen | |||
Preis | ab 200 € | ab 300 € | ab 450 € |
Leistung |
EssentialUnternehmen ab 20 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 200 € |
Leistung |
ProfessionalUnternehmen ab 40 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 300 € |
Leistung |
EnterpriseUnternehmen ab 100 Mitarbeiter |
Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten | |
Datenschutz Bestandsaufnahme | |
Tätigkeitsbericht | |
Entwurf IT-Nutzungsrichtlinie | |
Mitarbeiterschulung / Zugang zu Online Schulungsportall | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | |
Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO | |
Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) | |
Überprüfung Datenschutzhinweis und Impressum | |
Beratungsleistungen | |
Preis | ab 450 € |
*Preis ist abhängig vom Geschäftsmodell und kann gegebenenfalls variieren.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter für Heidelberg
Die Immerce Consulting GmbH dient Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter in Heidelberg und kümmert sich gewissenhaft um die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung.
Das Datenschutzrecht und die IT-Sicherheit sind der Kernbereich unseres spezialisierten Teams aus zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Dabei stehen wir Ihnen aber nicht nur mit rechtlichen Fragen im Weg. Vielmehr kümmern wir uns auch darum, Ihre ökonomischen Interessen nicht aus den Augen zu verlieren, da sich unsere jahrelange Berufserfahrung nicht nur auf rechtliche Angelegenheiten bezieht. Auch in wirtschaftlichen Bereichen wie Marketing oderProjektmanagement können wir Sie unterstützen.
Unser Fokus liegt darauf, die Prozesse und Abläufe innerhalb Ihres Unternehmens zu optimieren, Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Kunden bei Fragen zur Seite zu stehen und Sie vor allem vor den Konsequenzen eines rechtlichen Verstoßes zu bewahren.
Doch welche Kosten verursacht ein externer Datenschutzbeauftragter? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten und ist von Ihnen als Kunde abhängig. Wie groß ist Ihr Unternehmen, welche Leistungen sind notwendig und welchen Umfang sollen diese haben? Wir erstellen Ihnen auf Wunsch ein Rundum-Sorglos-Paket, wobei Sie sich darauf verlassen können, dass wir Ihren Wünschen nachkommen und schnell, zuverlässig und sorgfältig arbeiten.
Ihre Vorteile mit uns
Schutz
Alle erforderlichen Verantwortlichkeiten und Dienstleistungen sind im Agenturvertrag geregelt.
Zertifizierung
Sie haben einen objektiven und erfahrenen Experten an Ihrer Seite.
Aktualität
Neue gesetzliche Bestimmungen werden sofort in Ihr Unternehmen integriert.
Verständlichkeit
Wir setzen auf eine transparente Arbeitsstruktur.
Individualisierung
Sie erhalten mit individuellen Leistungspaketen genau die Unterstützung, die Ihr Unternehmen benötigt.
Effizienz
Praktische und nachhaltige Beratung ist für uns selbstverständlich.
Verständlichkeit
Wir setzen auf eine transparente Arbeitsstruktur.s
Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und hat den Umgang mit personenbezogenen Daten stark reguliert. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten um hohe Sanktionen zu vermeiden.
Nach § 38 (1) BDSG benötigt jedes Unternehmen das mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt,
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt diese Pflicht auch dann,
- wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden
oder
- wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
Außerdem besteht nach Art. 5 Abs. 2, 24 Abs. 1 der DSGVO eine Rechenschaftspflicht. Diese besagt, ein Verantwortlicher muss deren Einhaltung nachweisen können (sog. „Rechenschaftspflicht“). Ferner haben verantwortliche Stellen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis erbringen zu können, dass sie bei ihrer Datenverarbeitung vollumfänglich die DSGVO beachten. Zudem haben sie ergriffene Maßnahmen zu überprüfen und zu aktualisieren.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von den Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein kleines oder großes Unternehmen handelt - jeder Betrieb muss den Anforderungen der DSGVO gerecht werden. Ein externer Datenschutzbeauftragter kann dabei helfen um sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und somit das Risiko hoher Strafen vermieden wird.
Externe Datenschutzberatung in Heidelberg und in ganz Deutschland
Natürlich stehen Ihnen unsere Dienste nicht nur in Heidelberg zur Verfügung, wir agieren bundesweit.
Externer Datenschutzbeauftragter Stuttgart
Externer Datenschutzbeauftragter München
Externer Datenschutzbeauftragter Augsburg