Wir erhöhen die Compliance Ihres Unternehmens
Seit dem 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Jene Regelung besagt, dass Unternehmen, welche mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen, interne Hinweisgebersysteme für den entsprechenden Schutz ihrer Informanten bereitstellen müssen. Für Betriebe mit 50 Beschäftigten oder mehr tritt diese Vorschrift zum 17.Dezember 2023 in Kraft. Der Bundesrat hat das Hinweisgeberschutzgesetz, welches die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht überführt, am 12. Mai 2023 abgesegnet.
Hinweisgeberschutz: Was müssen Unternehmen und der öffentliche Sektor jetzt darüber wissen?
Seit dem 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit einer Belegschaft von 250 oder mehr dazu verpflichtet, sichere Hinweisgebersysteme in ihrem Betrieb einzuführen. Für Unternehmen, die zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, besteht hingegen eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Wichtig zu beachten ist, dass sich diese Regelungen auf die Einführung von effektiven Meldesystemen beziehen, die es Mitarbeitern ermöglichen, Missstände und mögliche Rechtsverstöße innerhalb des Unternehmens anonym zu melden.
- Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren empfindliche Strafen und Schadensersatzforderungen.
- Auch Unternehmen im öffentlichen Bereich sowie Städte und Kommunen, die mehr als 10.000 Einwohner aufweisen, müssen das neue Gesetz beachten.
- Die Meldung kann in schriftlicher oder verbaler Form erfolgen und auf Anfrage auch in einer persönlichen Begegnung übermittelt werden.
- Es besteht die Pflicht der internen Meldestelle, denjenigen, der den Hinweis gegeben hat, innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung zu bestätigen.
- Das Gesetz zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber findet Anwendung bei Verletzungen des europäischen sowie nationalen Rechts. Dies trifft insbesondere auf Vergehen zu, die mit Strafen oder Geldbußen geahndet werden können und bei denen die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen in Gefahr geraten.
- Es obliegt der Meldestelle, der Person, die den Hinweis gegeben hat, innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten Rückmeldung darüber zu geben, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
- Es ist die Pflicht von Unternehmen, die Wahrung der Identität von Informanten zu gewährleisten und die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
- Es obliegt den Unternehmen, Informationen über die zuständigen Aufsichtsbehörden zu sammeln und zu speichern.
Besseren Schutz hinweisgebender Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetzt
Wer Mut beweist und auf Unrecht und Missstände in seinem Berufsfeld hinweist, muss geschützt werden. Eine solche Person ist ein sogenannter Hinweisgeber, der es verdient hat, vor Konsequenzen durch seine Handlung geschützt zu werden. Unser Gesetz schützt diese Personen und bietet ihnen einen besseren Schutz.
Insgesamt sorgt das Hinweisgeberschutzgesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen. Es bietet Rechtssicherheit für Personen, die in schwierige Situation geraten könnnen und motiviert sie gleichzeitig dazu, Unrecht und Missstände in unserer Gesellschaft anzuprangern.
Externer DSB als Hinweisempfänger
Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten.
Unsere Datenschutzbeauftragten bringen die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren. Gleichzeitig eignet sich der externe DSB als neutrale Person auch optimal als Hinweisempfänger für Ihr Hinweisgebersystem.
Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter und Hinweisempfänger für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.
Sie benötigen einen externen Datenschutzbeauftragten und ein Hinweisgebersystem? Wir sind für Sie da!
Die Gefahr von kostengünstigen internen Meldekanälen
Es ist uns durchaus bewusst, dass Unternehmen im ersten Schritt nach einer internen und preisgünstigen Lösung streben, um ihre Bedürfnisse zu erfüllen. Allerdings treten bei der Betrachtung der verfügbaren Kanäle zur Meldung von Verstößen gegen die EU-Richtlinie und das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Konflikte auf.
Die Implementierung einer internen E-Mail-Adresse gestaltet sich als komplex. Es ist unmöglich, den Zugang der internen IT-Verwaltung zu verhindern. Die Dokumentation der Richtlinien gestaltet sich als Herausforderung, da sämtliche notwendige Anforderungen sorgfältig umgesetzt werden müssen. Das gleiche gilt auch für eine interne Telefonnummer als Meldekanal.
Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
Jede Organisation, unabhängig von ihrer Größe oder Art, kann von rechtswidrigen Handlungen oder Rechtsmissbrauch betroffen sein. Diese können sich auf verschiedene Arten manifestieren, wie Korruption, Betrug, Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit. Der Schaden für das öffentliche Interesse kann dabei erheblich sein und erfordert ein entschlossenes Vorgehen.
Es liegt in der Verantwortung derjenigen, die für eine Organisation arbeiten oder in Kontakt mit ihr stehen, solche Vorkommnisse frühzeitig zu erkennen und zu melden. Sie können damit einen wichtigen Beitrag leisten, um gegen Fehlverhalten vorzugehen und das Vertrauen in die Integrität der Organisation wiederherzustellen.
Menschen, die im Arbeitsumfeld auf Fehlverhalten stoßen, können durch die Meldung an die betroffene Organisation oder eine externe Behörde dazu beitragen, Schäden und Bedrohungen des öffentlichen Interesses zu vermeiden oder aufzudecken. Leider ist der Schutz von Hinweisgebern in der EU und auf nationaler Ebene nicht einheitlich geregelt, was dazu führt, dass viele aus Angst vor Vergeltung stillhalten.
Um diesem Problem zu begegnen, hat die Kommission am 23. April 2018 ein Maßnahmenpaket vorgestellt. Dieses enthält einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie eine Mitteilung, die einen breit angelegten Rechtsrahmen für den Schutz von Hinweisgebern schaffen soll. Dazu gehören leicht zugängliche Meldekanäle, die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen. Gezielte Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass Hinweisgeber ohne Angst vor Konsequenzen ihre Bedenken melden können und damit dem öffentlichen Interesse dienen.
Schützen Sie Ihr Unternehmen: Mit unserem Hinweisgebersystem und Meldestellenbeauftragten.
Basierend auf der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz:
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Hinweisgeberverfahrens
- Erarbeitung von Richtlinien zum Melde- und Verarbeitungsprozess
- Optimierung eines bestehenden Hinweisgebersystems
- Entgegennahme von Hinweisen
- Beratung rund um das Verfahren und Folgemaßnahme
Unser Leistungspaket ist individuell auf die Systeme und Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt. So bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit auf die sorgenfreie Meldung etwaiger Verstöße, halten Ihre gesetzlichen Pflichten ein und können Ihr Unternehmen laufend optimieren.
Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser bringt die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren und die Einhaltung der Datenschutzregeln für alle Mitarbeiter einfacher zu machen.
Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.
Interne und externe Meldestellen
Gemäß dem Hinweisgeberschutz soll die Person, die einen Hinweis gibt, die Wahl haben, ob sie sich an eine interne oder externe Meldestelle wendet. Es ist grundlegend wichtig, dass die Identität der Person in beiden Fällen vertraulich behandelt wird.
Es wird auch vorgeschlagen, dass die Meldungen anonym erfolgen können. Allerdings besteht laut dem Entwurfstext keine Verpflichtung für interne Meldestellen, die Kanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen abgegeben werden können.
Die gleiche Vorgehensweise gilt auch für externe Meldestellen, sofern es keine spezialgesetzlichen Regelungen gibt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass anonym eingehende Meldungen bearbeitet werden sollten, solange dadurch die Bearbeitung von nicht anonymen Meldungen nicht beeinträchtigt wird.
Schutz von Hinweisgebern
Personen, die relevantes Wissen über Verstöße im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld erlangen und dies zur Anzeige bringen, werden als Hinweisgeber bezeichnet. Zu diesen Personen zählen nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Gesellschafter, Selbstständige oder bestimmte Dritte wie etwa Familienangehörige von Beschäftigten oder Geschäftspartner. Es ist ihre Pflicht, Verstöße gegen Gesetze oder interne Regeln offenzulegen und somit zur Wahrung der Integrität des Unternehmens beizutragen. Durch das HinSchG wird einen besseren Schutz hinweisgebender Personen angestrebt.
Schutz vor Repressalien
Das Hauptziel des Hinweisgeber-Schutzgesetzes (HinSchG) besteht darin, Personen, die während ihrer Arbeit Kenntnis von Fehlverhalten erlangt haben und darüber berichten möchten, zu schützen. Dieses Gesetz untersagt jegliche Form von Bestrafung oder Diskriminierung gegenüber Hinweisgebern, auch bekannt als Whistleblower, und verpflichtet Unternehmen dazu, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Wie ist der Umgang mit anonymen Meldungen geregelt?
Dieser Teil des Gesetzgebungsverfahrens war ein heiß diskutiertes Thema. Laut § 16 HinSchG besteht nun lediglich eine Empfehlung ("soll"-Regelung) zur Entgegennahme anonymer Meldungen, anstatt einer Verpflichtung. Die interne Meldestelle ist jedoch verpflichtet, auch anonyme Meldungen zu bearbeiten. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit, die Meldekanäle so zu gestalten, dass anonyme Meldungen abgegeben werden können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die entsprechenden ISO-Normen (ISO 37301, ISO 37001) die Entgegennahme anonymer Hinweise erfordern. Wenn ein Unternehmen in Zukunft nach diesen ISO-Normen zertifiziert werden möchte, muss das eingerichtete Hinweisgeberverfahren die Bearbeitung anonymer Hinweise ermöglichen.
Sanktionen bei Verstößen gegen das Hinweisgeberschutz
Eine Verletzung der Vorschriften beim Hinweisgeberschutz wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens zu einer Geldstrafe von 10.000 bis 50.000 Euro führen. Die Ahndung von Verstößen im Zusammenhang mit der Implementierung einer internen Hinweisgeber-Meldestelle tritt jedoch erst sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
Um welche Verstöße geht es beim Hinweisgeberschutz?
Im §2 des Hinweisgeberschutzgesetzes findet sich eine vollständige Zusammenstellung der Sachverhalte, die dem Meldepflichtigen zur Verfügung stehen. Hierbei kann der Whistleblower beispielsweise Verstöße gegen Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten melden, sofern es dabei um den Schutz von Leben, Gesundheit oder den Rechten von Arbeitnehmern oder deren Vertretern geht. Des Weiteren können bestimmte weitere Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene gemeldet werden, die im Paragraphen 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes explizit aufgeführt sind. Hierzu zählen unter anderem Verstöße gegen Geldwäsche-Bekämpfungsvorschriften, Vorgaben zur Produktsicherheit, zur Umwelt und zum Datenschutz.
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Produktsicherheit
- Verkehrssicherheit (Straße, Schiene,
- See, Luft)
- Umweltschutz
- Strahlenschutz
- Förderung erneuerbarer Energien
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit,
- Tiergesundheit, Tierschutz
- Qualitäts-, Sicherheitsstandards
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Datenschutz
- Sicherheit der Informationstechnik
- Wirtschaftsrechtl. Vorschriften (z.B.Jahresabschlüsse)
Welche Fristen gelten bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutz ?
- Unternehmen mit einer Belegschaft von mindestens 250 Arbeitnehmern sind unverzüglich dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Umsetzung dieser Pflicht ergibt sich aus dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes und ist somit bereits ab dem 02. Juli 2023 zu realisieren.
- Gemäß § 40 wird das Versäumnis, eine Meldestelle einzurichten, obwohl eine entsprechende Verpflichtung besteht, als Ordnungswidrigkeit betrachtet, die mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden kann. Zu beachten ist jedoch, dass diese Bußgeldregelung gemäß HinSchG erst ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft tritt. Infolgedessen besteht die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle zwar bereits ab dem 2. Juli, jedoch sind Konsequenzen bei Nichteinhaltung erst ab Dezember 2023 zu befürchten.
- In Unternehmen, welche zwischen 50 und 250 Mitarbeiter beschäftigen, gilt eine Verordnung zur Errichtung einer internen Meldestelle ab dem 17. Dezember 2023. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es keine Karenzzeit gibt. Somit muss die interne Meldestelle ab dem besagten Stichtag vollständig einsatzbereit sein, da ansonsten ein Bußgeld drohen kann.
Best Practice Hinweisgeberschutz
Es ist ratsam, dass Unternehmen und Behörden bereits jetzt anfangen, sich mit dem Konzept zu befassen und die Umsetzung eines digitalen Meldekanals zu forcieren. Jene Personen, die Verstöße gegen interne Richtlinien oder Gesetzesverstöße melden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Enthüllung von Fehlern und Problemen.
Die digitale Form eines Hinweisgebersystems ermöglicht ein schnelles und einfaches Abrufen von Informationen, was nicht nur Zeit spart, sondern auch die Qualität der Informationen erhöht.
Wie bereiten sich Unternehmen und Behörden am besten auf den Hinweisgeberschutz vor?
Festlegung des Meldestellenbeauftragten im Unternehmen und Behörden
Es ist von großer Bedeutung, klare Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Hinweisen im Unternehmen festzulegen. Hierbei kann auch die Delegation dieser Aufgabe an externe Ombudspersonen in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch unabdingbar, den Personenkreis so gering wie möglich zu halten, um eine effektive und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten. Des Weiteren ist es von höchster Wichtigkeit, den Zugriff auf das System auf autorisierte Personen zu beschränken, um unbefugte Zugriffe zu vermeiden.
Definition von Prozessen und Abläufen für das Meldestellensystem
Beschreiben Sie die Prozesse, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen erforderlich sind. Zusätzlich wird durch die Richtlinie vorgeschrieben, dass angemessene Maßnahmen zur Verarbeitung von Hinweisen festgelegt werden müssen. Je genauer Sie den Prozess definieren, wird die Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Hinweisgebenden Personen zu eine Gewinn der Unternehmen und Behörden.
Informationsfluss und Kommunikation im Unternehmen und Behörden
Sobald sämtliche Vorkehrungen getroffen sind, ist es von essentieller Bedeutung, dass Sie Ihre Mitarbeiter über die Implementierung des Hinweisgebersystems in Kenntnis setzen. Hierfür empfiehlt es sich, den Link zum System auf Ihrer Unternehmenswebsite zu platzieren, beispielsweise im Footer oder auf einer separaten Unterseite. Zusätzlich können Sie Ihre Mitarbeiter mittels E-Mails oder Hinweisen im Intranet über das Vorhandensein des Systems informieren.
Eine weitere wichtige Komponente ist die korrekte Kommunikation des Systems. Erklären Sie Ihren Mitarbeitern ausführlich den Zweck des Hinweisgebersystems sowie dessen korrekte Anwendung.
Unternehmensschutz durch Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgebersystem geht über die bloße Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und den Schutz von Whistleblowern hinaus. Es ist ein Instrument zur Wahrung der Interessen eines Unternehmens. Interne Missstände können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Durch ein rechtzeitiges Eingreifen des Managements können diese Schäden vermieden oder zumindest begrenzt werden.
Durch die Implementierung eines internen Meldesystems behält das Unternehmen die Kontrolle über potenzielle Missstände. Hierbei können eventuelle Probleme zunächst intern bewertet werden und folgende Maßnahmen diskret eingeleitet und geklärt werden. Wenn es jedoch keine interne Beschwerdemöglichkeit gibt, wenden sich Hinweisgeber direkt an externe Institutionen wie Behörden, Presse oder Staatsanwaltschaft. In diesem Fall kann das Unternehmen keine weiteren Schritte mehr einleiten und der Fall entzieht sich ihrer Steuerung.
Besseren Schutz Hinweisgebender Personen
Innerbetriebliche Meldewege schaffen Vertrauen bei den Beschäftigten eines Unternehmens oder einer Behörde. Es wird erkannt, dass Fehlverhalten nicht geduldet wird. Erfahrungsgemäß sind Hinweisgebersysteme sehr akzeptiert und werden positiv aufgenommen. Viele Mitarbeiter fühlen sich positiv gestimmt, wenn sie wissen, dass sie Missstände melden können. Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels sollten solche positiven Aspekte berücksichtigt werden. Kleine Details können den Unterschied zwischen Konkurrenten ausmachen.
Compliance dient als effektives Marketinginstrument, welches von Unternehmen und Behörden genutzt wird. Indem sie einen Link zu einem internen Meldekanal auf ihrer Webseite einbinden, signalisieren sie der Öffentlichkeit ihre Bereitschaft, sich an geltende Gesetze und Regeln zu halten. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, das Vertrauen von Lieferanten, Geschäftspartnern, potenziellen Bewerbern und anderen Interessengruppen zu gewinnen und zu stärken. Zudem werden zunehmend Lieferanten in der Lieferkette von ihren Abnehmern dazu angehalten, ein funktionierendes Compliance-Management-System einzuführen, welches auch ein digitales Hinweisgebersystem beinhaltet. Gleiches gilt für Auftraggeber der Öffentlichen Verwaltung.
Durch die Verwendung des Hinweisgebersystems der Immerce Consulting GmbH können Sie nicht nur die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen, sondern auch das Beschwerdemanagement des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes implementieren. Demzufolge sind Unternehmen verpflichtet, eine Beschwerdestelle zu etablieren.
Welche Kritik besteht am Hinweisgeberschutzgesetz?
In der Vergangenheit wurden frühere Versionen des Gesetzes ebenfalls kritisiert. Die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland e.V. erkannte erheblichen Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen, insbesondere beim Umgang mit anonymen Meldungen. Obwohl das HinSchG Meldestellen nicht dazu verpflichtet, anonyme Hinweise zu bearbeiten, wird dies im Gesetzentwurf empfohlen.
Annegret Falter, die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, begrüßte zwar den vorherigen Entwurf als bedeutenden Fortschritt, sah jedoch einige Lücken im Hinblick auf den Schutz von Hinweisgebern, insbesondere im Bereich von Verschlusssachen. Der Entwurf sieht lediglich Schutz für Meldungen vor, "wenn sie sich auf die unterste Geheimhaltungsstufe beziehen, Straftaten betreffen und absolut behördenintern bleiben".
So funktioniert das Hinweisgebersystem
1. AUFDECKUNG VON VERSTÖßEN
Ein Mitarbeiter bemerkt Fehlverhalten und Missstände, die einen Verstoß gegen Richtlinien und Gesetze darstellen.
2. MELDUNG
Der Mitarbeiter meldet den Vorfall bei der internen oder einer externen Meldestelle. Der Hinweisgeber übermittelt relevante Informationen, Dokumente, Bilder und andere Daten, die den Verstoß belegen.
3. EINGANGSBESTÄTIGUNG
Der Hinweisgeber erhält eine Bestätigung über die erfolgreiche Meldung des Verstoßes. Diese muss nach spätestens sieben Tagen nach Einreichung der Meldung erfolgen.
4. HINWEISVERARBEITUNG
Der Hinweisempfänger prüft die Meldung und informiert die Geschäftsführung und weitere relevante Personen und/oder Abteilungen.
5. ENTSCHEIDUNG
Es folgt die Entscheidung über die Konsequenzen und Folgemaßnahmen. Die Situation kann je nach Verstoß und individueller Vereinbarung intern oder juristisch geklärt werden.
6. UPDATE
Der Hinweisgeber wird über die Ergebnisse seiner Meldung informiert. Dies hat spätestens drei Monate nach dem Eingang der Meldung zu erfolgen.
Die Meldung eines Verstoßes bleibt, wenn gewünscht und von der Meldestelle ermöglicht, vollkommen anonym. Es können auch freiwillig personenbezogene Daten hinterlegt werden.
Die Immerce Consulting GmbH richtet Ihr Hinweisgebersystem ein und betreut Sie als Ombudsmann.
Basierend auf der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz und dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bieten wir Ihnen alle Leistungen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz:
- Unterstützung bei der Entwicklung eines Hinweisgeberverfahrens
- Erarbeitung von Richtlinien zum Melde- und Verarbeitungsprozess
- Optimierung eines bestehenden Hinweisgebersystems
- Entgegennahme von Hinweisen
- Beratung rund um das Verfahren und Folgemaßnahmen
Unser Leistungspaket ist individuell auf die Systeme und Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt. So bieten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit auf die sorgenfreie Meldung etwaiger Verstöße, halten Ihre gesetzlichen Pflichten ein und können Ihr Unternehmen laufend optimieren.
Viele Verstöße finden im Bereich Datenschutz statt. Um nach den gesetzlichen Regelungen der DSGVO zu handeln und personenbezogene Daten zu schützen, ist die Meldung von Verstößen im Bereich Datenschutz besonders wichtig. Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, lohnt sich die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten. Dieser bringt die nötige Expertise und Verfügbarkeit mit, um ein effektives Datenschutzsystem im Unternehmen zu etablieren und die Einhaltung der Datenschutzregeln für alle Mitarbeiter einfacher zu machen.
Die Immerce Consulting GmbH unterstützt Sie auch als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen. Erhalten Sie das komplette Leistungsspektrum für Hinweisgeberschutz und Datenschutz aus einer Hand.
FAQ Hinweisgeberschutz
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Die Whistleblower-Richtlinie betrifft aktuell alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern. Ab Dezember 2023 soll die Richtlinie für den Hinweisgeberschutz auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern gelten.
Wie setzt man das Hinweisgeberschutzgesetz um?
Es muss intern eine Meldestelle eingerichtet werden, ein sogenanntes Hinweisgebersystem. Bei dieser Meldestelle sollen Meldungen und Hinweise eingehen und das Verfahren abgewickelt werden. Die Meldestelle ist von einer vollkommen neutralen Person, dem sogenannten Hinweisempfänger, zu besetzen. Daneben soll es weitere externe Meldestellen wie das Bundesamt für Justiz geben..
Welche Vorteile hat der Hinweisgeberschutz?
Ein Meldesystem zum Schutz von Hinweisgebern ist nicht nur Pflicht, sondern bringt für Ihr Unternehmen viele Vorteile mit sich:
- Ihr Unternehmen beweist Compliance mit geltenden Richtlinien
- Sie handeln nach ethischen Werten und sind somit für Kunden, Arbeitnehmer und Stakeholder vertrauenswürdiger und attraktiver
- Ihre Mitarbeiter fühlen sich sicher und zögern nicht, Bedenken und Beschwerden zu äußern
- Durch mehr Hinweise wird Verbesserungspotenzial aufgedeckt
- Ihr Unternehmen kann aktiv auf Missstände reagieren und Prozesse optimieren
- Sie vermeiden einen schlechten Ruf und Bußgelder
- Sie werden dazu verleitet, mit präventiven Maßnahmen Verstöße, Missstände und Fehlverhalten gar nicht erst entstehen zu lassen