Informationssicherheitsbeauftragter vs. Datenschutzbeauftragter vs. IT-Sicherheitsbeauftragter
Informationssicherheitsbeauftragter vs. Datenschutzbeauftragter vs. IT-Sicherheitsbeauftragter
Seit Inkrafttreten der DSGVO sind die Anforderungen an Unternehmen für den Datenschutz und die IT-Sicherheit so hoch wie noch nie. Dabei ist es gar nicht so leicht, bei der Vielzahl an Regelungen den Überblick zu behalten und rechtlichen Fallstricken auszuweichen. Die Bezeichnungen zeigen schon: Datenschutzbeauftragte kümmern sich um den Datenschutz, IT-Sicherheitsbeauftragte um die Sicherheit der IT-Systeme und dann gibt es da noch den Informationssicherheitsbeauftragten. Aber was ist eigentlich der genaue Unterschied zwischen diesen drei Experten und ihren Aufgaben?
Für Unternehmen verpflichtend: Der Datenschutzbeauftragte
Die meisten Unternehmen und Organisationen in Deutschland sind nach § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen, genauer gesagt alle „öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten.“
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten (DSB) ist es, die Regelungen zum Datenschutz der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherzustellen. Dazu gehört in erster Linie der Schutz personenbezogener Daten durch deren rechtskonforme Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Löschung.
Der DSB übernimmt dabei nur eine beratende Funktion; seine Handlungsempfehlungen müssen von der Geschäftsführung umgesetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte muss seine Tätigkeit unabhängig ausführen können, da sonst das Risiko von Interessenkonflikten besteht. Trotzdem ist es rechtlich möglich, dass ein interner Mitarbeiter die Tätigkeit des DSB übernimmt. Doch neben personenbezogenen Daten gibt es in einem Unternehmen noch weitere Daten, die geschützt werden müssen.
Datenschutz vs. Informationssicherheit
Der Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) hat Aufgaben, die über die des Datenschutzbeauftragten hinausgehen. Er ist verantwortlich für den Schutz sämtlicher Informationen in einem Unternehmen, darunter zum Beispiel auch Produktinformationen.
Er kümmert sich um Maßnahmen, die Informationen im Unternehmen vor externen Angriffen und auch intern vor unbefugtem Zugriff schützen. Dazu gehören sowohl digital als auch nicht digital aufbewahrte Informationen wie Aktenordner. Wie auch der DSB nimmt er eine beratende Funktion ein.
Neben dem Datenschutzbeauftragten und dem Informationssicherheitsbeauftragten gibt es noch einen Dritten im Bunde: Den IT-Sicherheitsbeauftragten. Die Aufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten ist es, ein Unternehmen vor digitalen Angriffen zu schützen, was durch den Schutz der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten erfolgt.
Auch er nimmt eine beratende Funktion ein und berät die Geschäftsführung zum Aufbau einer IT-Infrastruktur oder der Auswahl der geeigneten Software. Er sollte wie auch der DSB und ISB unabhängig sein.
Der Informationssicherheitsbeauftragte ist dagegen neben dem Schutz der IT-Systeme für die Sicherheit aller elektronisch verarbeiteten Informationen verantwortlich. Der IT-Sicherheitsbeauftragte entwickelt eine Strategie zu Implementierung von IT-Systemen, die zur Informationssicherheit beitragen sollen, währender der ISB sich um die Umsetzung dieser Strategie durch die Vorgabe von Richtlinien kümmert.
Der IT-Sicherheitsbeauftragte und der Informationssicherheitsbeauftragte eines Unternehmens arbeiten also eng zusammen. Häufig übernimmt auch eine einzelne Person die Rolle des ISB und des IT-Sicherheitsbeauftragten.
Die Aufgaben vom DSB, ISB und IT-Sicherheitsbeauftragten im Vergleich
Die Aufgabenbereiche des IT-Sicherheitsbeauftragten und des Informationssicherheitsbeauftragten überschneiden sich also, wobei die Aufgaben des ISB weiter gefasst sind. Beide sind durch ihre Tätigkeiten auch mit dem Schutz von Daten betraut, wobei diese Aufgabe aber primär dem Datenschutzbeauftragten zufällt. Ein Überblick über die Aufgaben des ISB, des DSB und des IT-Sicherheitsbeauftragten schafft Klarheit:
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes
- Implementierung von Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
Aufgaben des Informationssicherheitsbeauftragten
- Konzeption von Sicherheitsrichtlinien
- Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien
- Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien
- Mitarbeiterschulungen
Aufgaben des IT-Sicherheitsbeauftragten
- Entwicklung eines IT-Sicherheitskonzeptes
- Prävention von Gefahren und Risiken für das IT-Sicherheitskonzept
- Mitarbeiterschulungen
- Beratung der Geschäftsführung hinsichtlich der IT-Sicherheit
Der Datenschutzbeauftragte, der IT-Sicherheitsbeauftragte und der Informationssicherheitsbeauftragte werden jeweils von der Geschäftsführung bestellt und sind dieser unterstellt.
Der große Unterschied zwischen dem Datenschutzbeauftragten auf der einen und dem Informationssicherheitsbeauftragten sowie dem IT-Sicherheitsbeauftragten auf der anderen Seite ist die Verpflichtung zur Ernennung. Einen DSB haben Sie in Ihrem Unternehmen aufgrund der Verpflichtung vermutlich schon ernannt. Ein ISB oder ein IT-Sicherheitsbeauftragter müssen jedoch nicht zwingend ernannt werden.
Der Datenschutzbeauftragte stellt die DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten sicher, der Informationssicherheitsbeauftragte verwaltet die Sicherheit aller Daten und der IT-Sicherheitsbeauftragte kümmert sich um den Aufbau einer sicheren IT-Struktur im Unternehmen.
Doch der Datenschutz hängt eng mit der IT-Sicherheit und der Überwachung der Informationssicherheit zusammen. Deshalb ist es für Unternehmen sinnvoll, nicht nur das Nötigste zu tun und der Ernennung eines internen oder externen DSB nachzukommen, sondern auch die anderen beiden Positionen zu besetzen. Denn alle Prozesse und sind miteinander verzahnt und funktionieren ohne einander nur schwer.
Die Vorteile eines externen IT-Sicherheitsbeauftragten, DSB und ISB
Als Unternehmen haben Sie die Wahl, ob Sie verpflichtend einen DSB und optional einen ISB und IT-Sicherheitsbeauftragten intern oderextern beauftragen. Übernimmt ein Mitarbeiter die Aufgaben des DSB und des ISB, kann das schnell zu einer Herausforderung werden.
Denn die Tätigkeit eines Datenschutz- und Informationsbeauftragten erfordert tiefgehende Fachkenntnisse und Zertifizierungen. Ein Mitarbeiter muss neben seiner eigentlichen Tätigkeit die Aneignung dieser Fachkenntnisse in Form von Weiterbildungen stemmen und sich laufend um die Einhaltung der Maßnahmen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit kümmern.
Das kostet nicht nur viel Zeit und Energie: Aufgrund mangelnder Kompetenzen und Erfahrungen besteht auch ein verstärktes Risiko für ungewollte Datenschutzverstöße und Sicherheitslücken. Schlimmstenfalls ist auch eine persönliche Haftung möglich.
Sie möchten dieses Risiko nicht eingehen? Dann beauftragen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, Informationsbeauftragten und IT-Sicherheitsbeauftragten. Dieser bringt die nötigen Fachkenntnisse und Zertifizierungen mit. Er übernimmt für Sie die Implementierung von Sicherheitskonzepten und die Kontrolle der Einhaltung von Maßnahmen.
Sie und Ihre Mitarbeiter können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und die Umsetzung von Datenschutz und IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen in die Hände eines erfahrenen Experten legen. Als externer DSB und IT-Sicherheitsbeauftragter wir stehen wir Ihnen in Datenschutzfragen und Fragen zur IT-Sicherheit immer zur Seite und reagieren, wenn Handlungsbedarf besteht.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist es auch wichtig, dass Ihre Mitarbeiter mit den Maßnahmen für den Datenschutz und die Informationssicherheit im Unternehmen vertraut sind. Im Rahmen einer Mitarbeiterschulungsensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter für diese Themen.