Was versteht man unter einem Whistleblower?
Eine Person, die vertrauliche Informationen aus einem geheimen oder geschützten Kontext herausgibt, wird allgemein als Whistleblower bezeichnet. Im deutschsprachigen Raum wird dieser Begriff auch oft durch Synonyme wie Informant, Hinweisgeber, Enthüller oder Aufdecker ersetzt. In jedem Fall handelt es sich um eine Person, die mutig genug ist, wichtige Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, die anderenfalls im Verborgenen bleiben würden. Diese Personen spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Fehlverhalten und Korruption in der Gesellschaft.
WikiLeaks - Chelsea Manning
Als IT-Spezialistin und Mitglied der US-Streitkräfte war Chelsea Manning, damals noch unter ihrem Geburtsnamen Bradley Manning, im Rahmen des Irakkriegs nahe der Stadt Bagdad stationiert.
Dank ihrer Position hatte sie Zugang zu vertraulichen Informationen. Der als sinnlos empfundene Krieg der USA trieb Manning dazu, über ihre Rolle als nachrichtendienstliche Analytikerin hinauszublicken und weitere Recherchen anzustellen.
Im Anschluss daran wurden Dokumente und Videos über die Webseite WikiLeaks publik gemacht.
Diese Plattform wird als "Enthüllungsplattform" bezeichnet und wurde 2006 von Julian Assange ins Leben gerufen, um HinweisgeberInnen weltweit eine anonyme Veröffentlichung von brisanten Dokumenten zu ermöglichen.
Ein Großteil der Veröffentlichungen geht auf Chelsea Manning zurück, die etwa 500.000 Dokumente unterschiedlicher Art veröffentlichte. 2012 sah sich die Whistleblowerin vor einem Militärgericht mit 22 Anklagepunkten konfrontiert. Darunter fielen Anschuldigungen wie "Kollaboration mit dem Feind", Befehlsverweigerung sowie Geheimnisverrat und unerlaubte Übertragung vertraulicher Informationen.
Als einer der bedeutendsten Whistleblowing Skandale wird das Verfahren in die Geschichtsbücher eingehen. Die Dauer von fast 1,5 Jahren, die der gesamte Prozess in Anspruch nahm, trug maßgeblich dazu bei. Zusätzlich wurden Forderungen nach der Todesstrafe laut. Auch die Rahmenbedingungen des Prozesses und die Haftbedingungen der Whistleblowerin wurden von der Öffentlichkeit aufmerksam beobachtet. Nur dank einer Begnadigung durch Barack Obama konnte Chelsea Manning am 17. Mai 2017 vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Edward Snowden
Als einer der größten Whistleblowing Skandale gilt auch der Fall von Edward Snowden. Der ehemalige CIA-Techniker hat durch seine Handlungen umfangreiche Einblicke in die Geheimdienstarbeit von CIA und NSA öffentlich gemacht.
Snowden hatte als externer IT-Mitarbeiter Zugriff auf geheime Dokumente der US-Regierung bei einer Beratungsfirma, die dem Geheimdienst NSA zuarbeitete.
Unter diesen Dokumenten befanden sich auch Beweise für die weltweite unzulässige Überwachung der Internetkommunikation.
Edward Snowden hat während seiner Tätigkeit im Sicherheitsbereich insgesamt rund 1,7 Millionen Daten kopiert und an die Öffentlichkeit gebracht. Einige dieser Informationen waren äußerst sensibel und wurden im Juni 2013 vom Journalisten Glenn Greenwald in der britischen Zeitung "The Guardian" sowie in der "Washington Post" veröffentlicht.
Snowden gab an, dass er durch die Erkenntnis motiviert wurde, dass die Überwachungspraktiken der US-Regierung grundlegende Freiheiten weltweit bedrohen.
Im Juni 2014 wurde Edward Snowden vom FBI angeklagt. Er wurde beschuldigt, Regierungseigentum gestohlen, vertrauliche Informationen weitergegeben und Spionage betrieben zu haben. Kurz vor der Veröffentlichung der Dokumente hatte er sich nach Hongkong abgesetzt, um einer möglichen Verurteilung und Strafe zu entgehen. Von dort aus reiste er auf bisher ungeklärte Weise nach Moskau, wo er sich noch heute befindet. Obwohl er in vielen Ländern Asylanträge gestellt hat, wurde keiner von ihnen außerhalb Russlands genehmigt. Der Fall ist immer noch rechtlich ungelöst.
Obwohl es während der Kontroverse um Edward Snowdens Aufenthalt zu heftigen Auseinandersetzungen kam, war die Untersuchung der Überwachungsmethoden der US-Regierung letztendlich von Erfolg gekrönt. Im September 2020 wurde das telefonische Überwachungsprogramm des NSA von einem Gericht in Pasadena, Kalifornien, für unrechtmäßig erklärt und möglicherweise gegen die Verfassung verstoßen. Trotzdem hatte dieses Urteil keinen Einfluss auf den Fall Snowden.
Weitere Beispiele für berühmte Fälle von Whistleblower in Deutschland
Der Apotheker aus Bottrop
Der Apotheker aus Bottrop (Peter S.), hat über Jahre hinweg Krebsmedikamente gepanscht. In einem Zeitraum von 2012 bis 2016 gab er unterdosierte Infusionslösungen an seine Patienten weiter. Dabei fügte er weniger des eigentlichen Medikaments hinzu als verschrieben und rechnete dennoch die volle Menge bei der Krankenkasse ab - insgesamt in rund 14.500 Fällen mit einem Gewinn von etwa 13,6 Millionen Euro. Aufgeflogen ist das ganze durch das Engagement eines Mitarbeiters und einer Mitarbeiterin.
Brandbrief eines Elitesoldaten
Der Brandbrief eines Elitesoldaten im Jahr 2020 an die damalige Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer deckte rechtswidriges Verhalten einiger Gruppen innerhalb der Polizei und Bundeswehr auf.
Auch beim KSK gab es offenbar Probleme mit rechtswidrigem Verhalten in der Einheit. Der Soldat thematisierte auf zwölf Seiten, dass rechte Tendenzen in seiner Einheit "ignoriert oder gar toleriert" würden. Er beschrieb auch, dass die strenge Ausbildung zum Kommandosoldaten bereits mit dem Training bei Waffen-SS-Truppen verglichen wurde. Der Autor des Briefes betonte zudem mehrere Fälle von missbräuchlichem Verhalten und Rassismus innerhalb seines Teams.
Ein Beispiel war das Kürzel "Y-88", welches als Anspielung auf den Hitlergruß verwendet worden sein soll - direkt aus der Kommandozentrale heraus! Es gab auch Berichte darüber, dass ein problematischer Soldat befördert wurde und erst entlassen werden konnte nachdem seine Beziehungen zur Identitären Bewegung ans Licht gekommen waren. Es ist offensichtlich geworden, dass eine vollständige externe Untersuchung sowie Reformierungen notwendig sind, um diese Missstände zu beseitigen.
Es wurde eine KSK-Reform eingeleitet: Insgesamt wurden 60 Maßnahmen entwickelt. Diese umfassen eine Vielzahl an Bereichen wie strukturelle Überlegungen, die Dienstaufsicht, Personalbeschaffung und Einstellungsverfahren sowie Werdegänge von Mitarbeitern. Zudem sind Präventions- und Resilienz Maßnahmen geplant sowie Schritte zur Verbesserung der Reaktionsfähigkeit im Umgang mit Verdachtsmomenten vorgesehen.
Ein brandaktueller Fall an einer Schule in Brandenburg
Die Problematik von rechtem Gedankengut beschränkt sich nicht allein auf das KSK, auch Lehrkräfte schlagen schon seit längerer Zeit Alarm. Braunes Gedankengut macht selbst vor Schulen keinen Halt und wird zur wachsenden Sorge für Pädagogen. Laura Nickel und Max Teske aus Burg in Brandenburg haben beschlossen, diese Entwicklung nicht tatenlos hinzunehmen.
Die zwei Lehrkräfte wurden Zeugen von Hakenkreuzschmierereien und dem Zeigen des Hitlergrußes unter den Schülern. Diese Vorfälle lösten bei ihnen Alarmglocken aus, da sie vermuteten, dass Rechtsextremismus, Rassismus oder Homophobie weit verbreitet waren.
Leider gab es keine Konsequenzen für diese Verhaltensweisen und ein Vorfall wurde sogar mit einem menschenverachtenden Spruch kommentiert. Die beiden Lehrer beklagten zudem mangelnden Zusammenhalt im Kollegenkreis. Schließlich entschieden sich die zwei dazu, öffentlich über die Ereignisse zu sprechen und schrieben einen offenen Brief an verschiedene Medien im April 2023 – was eine bundesweite Debatte auslöste.
Jedoch hatte dieser Mut auch Folgen: Sie wurden nicht mehr gegrüßt und Max Teske erhielt gar Drohungen bezüglich seiner Anfragen durch Pressevertreter. Auf Instagram rief man zur Jagd auf beide Pädagogen auf – sie mussten sogar mit Aufklebern konfrontiert werden, welche ihre Auswanderung nach Berlin forderten!
Aufgrund der fortlaufenden Bedrohungen haben sich nun beide Lehrer versetzen lassen.
Diese Beispiele demonstrieren eindrucksvoll, wie durch Informanten Fälle aufgedeckt und somit behoben werden können. Gleichzeitig verdeutlichen sie wie wichtig es ist die Whistleblowern zu schützen.
Wer hat das Potenzial zum Whistleblower?
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie schützt sämtliche natürlichen Personen, die für ein Unternehmen tätig sind. Hierbei ist nicht nur von aktuellen Vollzeit- oder Teilzeitkräften die Rede, sondern auch von Auszubildenden, ehemaligen sowie zukünftigen Beschäftigten.
Die größte Gruppe potenzieller Whistleblower innerhalb eines Unternehmens bilden die Mitarbeitenden. Doch auch Personen in leitenden Positionen wie Mitglieder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder Anteilseigner sind laut EU-Whistleblowing-Richtlinie vor Repressalien geschützt, wenn sie Missstände aufdecken.
Darüber hinaus können auch Kunden, Auftragnehmer und Lieferanten außerhalb des Unternehmens als Whistleblower fungieren. Zusammenfassend stellt die EU-Richtlinie sicher, dass alle Personen, die in Verbindung mit einem Unternehmen stehen und dadurch Informationen über Missstände erlangen können, als potenzielle Whistleblower geschützt sind.
Weshalb genießt das Thema des Whistleblowings aktuell eine hohe Aufmerksamkeit?
In jüngster Zeit haben verschiedene Ereignisse und Skandale das Konzept des "Whistleblowings" ins Rampenlicht gerückt. Insbesondere die globale Finanzkrise von 2007-2008 deckte weit verbreitete Misswirtschaft in Finanzinstituten auf. Im Jahr 2015 enthüllte der sogenannte Diesel-Skandal, dass mehrere Autohersteller ihre Fahrzeuge illegal manipuliert hatten, um die Ergebnisse von Abgasprüfungen zu verfälschen. Diese Vorfälle verursachten den betroffenen Unternehmen enorme finanzielle Verluste. Sie sind ein deutliches Beispiel dafür, wie effektive interne Whistleblowing-Politiken und die Implementierung von Hinweisgebersystemen dazu beitragen können, solche Skandale zu verhindern.
Im vergangenen Jahr erlangte der Begriff des Whistleblowings aufgrund der #MeToo-Bewegung an Bekanntheit. Hierbei erhoben Hollywood-Stars mittels des Hashtags immer weitere Anschuldigungen gegen den US-Filmproduzenten Harvey Weinstein in Bezug auf sexuelle Belästigung und Missbrauch. Diese Bewegung führte dazu, dass Unternehmen sich vermehrt darum bemühten, ihre Mitarbeitenden besser zu schützen, sofern diese illegales oder bedenkliches Verhalten melden.
Im Jahr 2019 reagierte die EU auf die jüngsten Skandale wie Luxleaks, Panama Papers und Cambridge Analytica und setzte die Whistleblowing-Richtlinie um. Nationale Gesetze mussten von den EU-Ländern implementiert werden, um die Richtlinie umzusetzen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie öffentliche Einrichtungen, Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 10.000 waren verpflichtet, Whistleblowing-Richtlinien und ein Hinweisgebersystem für die Meldung von Missständen einzuführen. Personen, die Missstände aufdecken, sollen zudem einen verbesserten Schutz genießen.
Über welche Vorkommnisse berichten Whistleblower typischerweise?
Es existieren eine Vielzahl an verschiedenen Szenarien, in denen Whistleblowing zum Einsatz kommen kann.
Jedoch beziehen sich die meisten Fälle auf folgende Bereiche:
- Korruption
- Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Gesetzesverstöße und Straftaten
- Menschenrechtsverletzungen
- Bestechlichkeit bzw. Bestechung
- Missstände oder Missmanagement
- Insiderhandel
- Missbrauch von Daten
Unterschiedlich große Risiken und Konsequenzen können für Mitarbeitende, Unternehmen oder ganze Länder in diesen Fällen entstehen. Infolgedessen ist es wichtig, unethisches Verhalten und Missstände öffentlich zu machen, um zu verhindern, dass einzelne Personen oder Unternehmen sich unerlaubt bereichern oder andere Straftaten ohne jegliche strafrechtlichen Konsequenzen begehen können.
Welche Unternehmen müssen einen internen Meldekanal einrichten?
Gemäß dem Gesetzentwurf sind Unternehmen und Organisationen, die mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet, eine interne Meldestelle, ein Whistleblowing System, einzurichten. Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten sind hiervon ausgeschlossen. Unternehmen, die bis zu 249 Mitarbeiter beschäftigen, haben bis zum 17. Dezember 2023 Zeit, um eine Meldestelle zu etablieren. Des Weiteren ist es ihnen gestattet, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen und eine gemeinsame Meldestelle zu betreiben. So könnte beispielsweise ein Konzernunternehmen die Meldestelle bei der Konzernmutter einrichten. Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern hingegen müssen unverzüglich handeln und innerhalb von drei Monaten nach der Verkündung des Hinweisgeberschutzgesetzes eine interne Meldestelle einrichten.
Transparenz und Vertraulichkeit dank Whistleblower-System
Ein System für Whistleblowing erfüllt die Compliance-Richtlinien, indem es anonymen Hinweisgebern ermöglicht, Regelverstöße in einem Unternehmen zu melden. Es geht jedoch nicht nur darum, Vorfälle zu melden, sondern auch um die Weiterverarbeitung und Überprüfung der Hinweise im System. Zudem ermöglicht eine Whistleblower-Software einen standardisierten Ablauf und eine Kontaktaufnahme mit dem Hinweisgeber. Die gesetzliche Grundlage für solche Systeme bildet das Hinweisgeberschutzgesetz von 2023, das Unternehmen zur Implementierung ebendieser verpflichtet. Auch das Lieferkettengesetz sieht ein Beschwerdeverfahren vor.
Whistleblower-Systeme: Worauf Sie achten sollten
Wenn Sie ein Whistleblowing-System für Ihr Unternehmen suchen, gibt es viele Optionen zur Auswahl. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich diese Systeme in wesentlichen Aspekten unterscheiden können. Es ist lobenswert, dass Sie sich für die Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes entschieden haben, da dies das Risiko von Skandalen, Rufschädigung und Strafen erheblich reduziert.
Sie werden über Unregelmäßigkeiten in Ihrem Unternehmen informiert und können schnell und proaktiv handeln. Seit dem Ablauf der Frist im Juli 2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen Meldekanal bereitstellen. Unternehmen, die diese Vorschrift nicht einhalten, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Whistleblower-System: Erfüllung der Vorgaben
Seitdem die EU die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch die Bundesregierung gefordert hat, ist klar: Unternehmen, die kein rechtskonformes Whistleblower-System besitzen, müssen nun handeln. Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- der Eingang des Hinweises muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden,
- es muss die Möglichkeit geben, den Hinweis mündlich, schriftlich und persönlich zu melden,
- Whistleblower müssen innerhalb von drei Monaten über die eingeleiteten Maßnahmen informiert werden, die aus dem Hinweis resultieren,
- die anonyme Meldung wird dringend empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.
Es gibt eine Vielzahl von Whistleblowing-Systemen auf dem Markt, jedoch entsprechen nicht alle den gesetzlichen Voraussetzungen. Als Unternehmer stellt sich Ihnen die Frage: Welches System erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und passt am besten zu Ihrem Unternehmen und der vorhandenen Infrastruktur?
Die Implementierung eines Whistleblowing-Systems kann nicht nur eine Pflichterfüllung sein, sondern auch als Instrument der Mitarbeiterführung dienen. Durch eine angemessene Kommunikation signalisieren Sie Ihren Mitarbeitern, dass auch sie eine unternehmerische Verantwortung tragen und ihr Verhalten entscheidend für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist.
Die Wahl des richtigen Whistleblowing-Systems ist eine strategische Entscheidung, die für viele Jahre Bestand haben sollte. Dieser Beitrag soll Ihnen dabei helfen, die richtige Lösung für Ihr Unternehmen zu finden und somit langfristig von den Vorteilen eines gut funktionierenden Whistleblowing-Systems zu profitieren.
Unter welchen Umständen können Hinweisgeber strafrechtlich belangt werden?
Die Diskussion um das Enthüllen von Missständen stellt die Frage in den Raum, welches Recht von höherem Wert ist:
Das Recht auf Verschwiegenheit, beispielsweise im Rahmen von staatlicher Geheimhaltung, oder das öffentliche Recht auf Information.
In der Vergangenheit wurde das US-Spionagegesetz bereits mehrfach genutzt, um Mitarbeiter des Bundes wegen der Offenlegung vertraulicher Informationen anzuklagen.
Es hat sich gezeigt, dass Whistleblowing häufig als illegal angesehen wird, wenn die enthüllten Informationen die nationale Sicherheit gefährden könnten.
Wie sind interne Meldekanäle effektiv einzurichten und zu betreiben, um eine erfolgreiche Kommunikation im Unternehmen zu gewährleisten?
Folgende Punkte müssen beachtet werden:
Interne Meldekanäle müssen Meldungen in mündlicher oder in Textform ermöglichen.
Gemäß § 16 Absatz 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes sind die internen Meldekanäle dazu verpflichtet, Meldungen in schriftlicher oder mündlicher Form sowie auf Wunsch auch in persönlicher Weise entgegenzunehmen.
Es gibt diverse Meldekanäle, die es ermöglichen, Hinweise in Textform zu übermitteln. Hierzu gehört beispielsweise ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem, das über eine Plattform im Internet oder Intranet zugänglich ist. Alternativ kann auch eine eigens für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen nach dem HinSchG eingerichtete E-Mail-Adresse genutzt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass Meldungen ausschließlich in Schriftform (z.B. über einen Beschwerde-Briefkasten oder den Postweg) nicht ausreichend sind, da der Gesetzeswortlaut von Meldungen "in Textform" spricht.
Neben den genannten schriftlichen Meldekanälen gibt es auch mündliche Möglichkeiten, wie beispielsweise eine Whistleblower-Hotline oder ein Anrufbeantwortersystem. Auf Wunsch des Hinweisgebers sollte es über diese Kanäle ebenfalls möglich sein, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Hinweise in einem persönlichen Treffen zu besprechen. Dies kann auch in Form einer Videokonferenz erfolgen, sofern der Hinweisgeber damit einverstanden ist.
Wahrung der Vertraulichkeit
Das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG steht im Zentrum der internen Meldekanäle. Diese müssen so gestaltet sein, dass die Identität der Hinweisgeber, der betroffenen Personen und der in der Meldung erwähnten Personen geheim gehalten wird. Nur die dafür zuständigen Personen dürfen Kenntnis darüber haben, um Folgemaßnahmen ergreifen zu können. Andere Personen haben keinen Zugriff auf den Meldekanal. Die Identität der betroffenen Personen darf nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung offengelegt werden.
Es empfiehlt sich, dass alle Personen, die Zugang zum internen Meldekanal haben, eine Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung abgeben.
Zu beachten ist, dass Vertraulichkeit nicht Anonymität bedeutet. Es ist nicht erforderlich, anonyme Meldekanäle zu schaffen. Nur in Ausnahmefällen, wie in Strafverfahren auf Anforderung der Strafverfolgungsbehörden, dürfen Informationen über die Identität der Hinweisgeber oder betroffenen Personen nach § 9 HinSchG herausgegeben werden.
Zuständigkeit innerhalb des Unternehmen
Im Rahmen der betrieblichen Organisation müssen Personen oder eine Abteilung als "Meldestellen-Beauftragte" ernannt werden. Ihre Aufgabe ist es, Meldungen entgegenzunehmen, den Eingang innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen, die Meldung zu prüfen, Folgemaßnahmen einzuleiten und den Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Es gibt keine spezifischen Vorgaben, da die Organisationsstruktur, Größe und Art der Unternehmenstätigkeit maßgeblich sind. Mögliche Personen, die als Meldestellen-Beauftragte fungieren können, sind Compliance-Leiter, Legal Counsel, Datenschutzbeauftragte, Finanzdirektoren oder Auditverantwortliche.
Diese Personen können auch andere Aufgaben und Pflichten erfüllen, jedoch ist es wichtig sicherzustellen, dass keine Interessenskonflikte entstehen und sie unabhängig handeln können, gemäß § 15 Absatz 1 HinSchG. Geschäftsführer oder Personalverantwortliche können aufgrund bestehender Interessenskonflikte grundsätzlich nicht als Meldestellen-Beauftragte tätig sein.
Darüber hinaus müssen die Meldestellen-Beauftragten gemäß § 15 Absatz 2 HinSchG über die notwendige Fachkunde verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. In der Regel ist es daher erforderlich, diese Personen im Hinblick auf ihre Verantwortung zu schulen.
Beachtung der Bearbeitungsfristen gemäß § 17 des Hinweisschreibensgesetzes
Es ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen erforderlich, dem Hinweisgeber eine Bestätigung über den Eingang seiner Meldung zukommen zu lassen. Innerhalb einer weiteren Frist von 3 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bestätigung, hat der Hinweisgeber Anspruch auf Information über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe dafür.
Einhaltung der Folgemaßnahmen nach § 18 HinSchG
Um angemessene Schritte zu unternehmen, sollten Sie eine interne Untersuchung einleiten, um mögliche Lösungen für das Problem zu finden. Es ist auch ratsam, auf andere Kanäle oder Verfahren hinzuweisen, die zur Meldung von Vorfällen genutzt werden können.
Wenn es keine ausreichenden Beweise gibt oder aus anderen Gründen das Verfahren nicht abgeschlossen werden kann, ist es wichtig, dies klar zu kommunizieren. Schließlich ist es ratsam, eine zuständige Behörde einzuschalten, um das Problem angemessen zu behandeln.
Wer schreibt der bleibt - Dokumentieren und Aufzeichnen
Gemäß § 11 des Hinweisgeberschutzgesetzes müssen sämtliche eingehenden Meldungen unter Beachtung der Vertraulichkeitspflichten dokumentiert werden. Die Art der Dokumentation hängt davon ab, über welchen Kanal die Meldung eingegangen ist. Es empfiehlt sich, ein Meldesystem zu nutzen, welches entsprechende Anwendungen bereithält, um Meldungen und Folgemaßnahmen so zu dokumentieren, dass sie im Bedarfsfall als Beweismittel taugen.
Die Dokumentationen müssen spätestens 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden. In Ausnahmefällen können sie jedoch länger aufbewahrt werden, sofern dies zur Erfüllung der Anforderungen gemäß HinSchG oder anderen Rechtsvorschriften notwendig und angemessen ist.
Einhalten der Informationspflicht über Meldeverfahren
Gemäß § 13 Absatz 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Unternehmen verpflichtet, Informationen über externe Meldeverfahren an die zuständigen Behörden sowie relevante Meldeverfahren der EU-Organe, -Einrichtungen oder -Stellen bereitzustellen (siehe dazu unten "Welche Möglichkeiten der Meldung hat der Hinweisgeber?"). Diese Informationen müssen leicht zugänglich und verständlich sein, beispielsweise über die Unternehmenswebsite, das Intranet oder das Schwarze Brett.
Es ist durchaus ratsam, dass die Mitarbeiter über die internen Meldemöglichkeiten informieren, obwohl dafür keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Denn nur, wenn die Mitarbeiter oder andere potentielle Hinweisgeber wissen und verstehen, welchen Zweck ein internes Meldesystem erfüllt, welche Verstöße gemeldet werden können und dass ihre Hinweise vertraulich behandelt und sie vor Repressalien geschützt werden, werden sie eher intern einen Verstoß melden als extern an eine Behörde.
Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden personenbezogene Datenen behandelt. Es obliegt der Verantwortung des internen Meldesystems, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Hierzu zählen auch die personenbezogenen Daten des Hinweisgebers selbst sowie möglicher Beschuldigter, welche im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden müssen.
- Festlegung und Einhaltung der Löschfristen,
- Einbindung einer Datenschutzerklärung,
- bei externen Dienstleistern muss ein Auftragtsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden,
- Aufnahme des internen Meldekanals in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT),
- Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA),
- Darlegung von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
Es empfiehlt sich, den externen Datenschutzbeauftragten frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Bei eventuellen Unsicherheiten können auch die Datenschutzbehörden hinzugezogen werden.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachten
Gemäß § 80 Absatz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) steht Betriebsräten vor der geplanten Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems ein Recht auf Unterrichtung zu. In Bezug auf das "Ob" - also die Frage, ob überhaupt ein Hinweisgebersystem eingerichtet werden soll - hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Auch bei der Entscheidung, welche Stelle (intern oder extern) für den Betrieb des Hinweisgebersystems zuständig ist, besteht keine zwingende Mitbestimmung.
Allerdings könnte der Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Meldekanälen und Meldeverfahren, also dem "Wie", Mitbestimmungsrechte geltend machen. Insbesondere § 87 Absatz 1 Nummer 6 des BetrVG, der das Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung und Anwendung technischer Einrichtungen betrifft, könnte zur Anwendung kommen, sofern die Identifikation des Hinweisgebers möglich ist.
Wenn der Arbeitgeber eine Methode zur Meldung und Behandlung von Verstößen einführt, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht (wie beispielsweise einen Verhaltenskodex oder Compliance-Richtlinien), ist es in der Regel wahrscheinlich, dass das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG anerkannt wird, da Fragen zur Betriebsordnung und zum Verhalten der Mitarbeiter im Betrieb betroffen sind. Der Betriebsrat hat auch Beteiligungsrechte gemäß §§ 96 ff. BetrVG in Bezug auf Schulungsmaßnahmen für die zuständigen Fallbearbeiter und/oder Mitarbeiter im Unternehmen. Es wird empfohlen, den Betriebsrat frühzeitig in ein Gespräch einzubeziehen.
Wie sollte in Zukunft der Umgang mit Whistleblowern in EU-Unternehmen aussehen?
Vor der Umsetzung des Deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes sollten betroffene Unternehmen sich auf die Einhaltung der geforderten Standards vorbereiten. Um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Vorgaben von der EU-Whistleblower-Richtlinie gemacht werden, finden Sie im Folgenden alle notwendigen Informationen.
- Alle Betriebe, die mehr als 50 Angestellte beschäftigen, sind von dieser Regelung betroffen, ungeachtet der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter.
- Alle Unternehmen, deren Jahresumsatz mehr als 10 Millionen Euro beträgt, sind unabhängig von der Anzahl ihrer Angestellten betroffen.
- Jedes Unternehmen, das unter das Geldwäsche-Gesetz fällt, ist unabhängig von seiner Größe betroffen.
Auch sämtliche Behörden, staatliche sowie regionale Verwaltungen und Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von mindestens 10 000 Einwohnern sind von dieser Maßnahme betroffen. Unternehmen, die bis zu 249 Angestellte beschäftigen, sollen voraussichtlich eine erweiterte Frist bis 2023 erhalten, um die Umsetzung zu vollziehen.
Warum Sie auf ein Whistleblowing System zurückzugreifen sollten?
Die EU-Whistleblower-Richtlinie gewährleistet einen umfangreichen Schutz für Whistleblower. Unternehmen sehen sich auf den ersten Blick benachteiligt und einem hohen Risiko ausgesetzt, Unternehmensgeheimnisse preiszugeben. Bei genauerer Betrachtung bietet die EU-Whistleblower-Richtlinie jedoch eine enorme Chance für Unternehmen. Mitarbeiter, Lieferanten und Organe sind oft die ersten, die Ungereimtheiten im Unternehmen aufdecken. Meist handelt es sich dabei um Einzelpersonen, die durch ihr Handeln dem Unternehmen schaden. Als Unternehmer erfahren Sie davon nur, wenn diese Verhaltensweisen ohne persönliches Risiko intern gemeldet werden können. Hier können Sie als Unternehmer aktiv werden und dafür sorgen, dass Whistleblower geschützt und belohnt werden, um so das Unternehmen vor Schaden zu bewahren.
Um den Mitarbeitern eine vertrauensvolle Anlaufstelle zu bieten, benennen Sie bitte sowohl externe als auch interne Vertrauenspersonen. Diese sollen für die Mitarbeiter persönlich erreichbar sein, um Hinweise vertraulich und diskret zu besprechen. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein Whistleblower-System einzurichten, welches Anonymität und Schutz garantiert. Dieses System sollte für jeden Mitarbeiter einfach zugänglich und verständlich sein, unabhängig vom Bildungsstand.
Es ist von großer Bedeutung, das Thema Whistleblowing positiv anzusprechen und die Wichtigkeit für den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu betonen. Transparente Informationen über die internen Meldekanäle sollten für alle Mitarbeiter klar und verständlich kommuniziert werden.
Welche Möglichkeiten Missstände zu melden haben Whistleblower?
Es gibt eine Unterscheidung zwischen internen und externen Meldestellen. Für Unternehmen sind interne Meldestellen (§§ 12 bis 18 HinSchG) verpflichtend einzurichten. Externe Meldestellen müssen von der öffentlichen Hand eingerichtet werden (§§ 19 bis 31 HinSchG). Eine zentrale externe Meldestelle befindet sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Zusätzlich werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und beim Bundeskartellamt als weitere externe Meldestellen mit speziellen Zuständigkeiten fortgeführt.
Auf der Webseite des Bundesamts für Justiz finden Sie detaillierte Angaben zu den externen Meldeverfahren des Bundes. Wir empfehlen Ihnen, diese Informationen zu studieren, um ein besseres Verständnis für dieses wichtige Thema zu erlangen.
Es steht den Ländern frei, eigene externe Meldestellen für Meldungen einzurichten, die die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltungen betreffen. Zusätzlich gibt es Meldeverfahren, die für Meldungen an Einrichtungen, Organe und sonstige Stellen der Europäischen Union gelten. Die Kommission, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), die Europäische Agentur für Flugsicherheit (AESA), die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) stellen externe Meldekanäle zur Verfügung.
Es steht dem Hinweisgeber grundsätzlich frei zu entscheiden, ob er sich an eine interne Meldestelle des Unternehmens oder an eine externe Meldestelle der Behörden wendet. Allerdings gibt es gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 HinSchG einen Anreiz, interne Meldekanäle im Unternehmen zu bevorzugen: Wenn es möglich ist, intern effektiv gegen den Verstoß vorzugehen und keine negativen Konsequenzen befürchtet werden, sollte der Hinweisgeber die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.
Zusätzlich besteht für Informanten die Möglichkeit, ihre Hinweise über Verstöße öffentlich zu machen, beispielsweise durch die Nutzung von Presse, Social Media oder anderen Medien. Allerdings ist hierbei der § 32 HinSchG zu berücksichtigen, der enge Rahmenbedingungen vorgibt. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber einen Verstoß öffentlich meldet, ist ein Schutz gemäß HinSchG nur dann gegeben, wenn sie zuvor erfolglos eine externe Meldestelle kontaktiert hat oder eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Es liegt im Eigeninteresse jedes Unternehmens, mögliche Verstöße intern aufzudecken und dadurch zu verhindern, dass Hinweisgeber sich an externe Stellen wenden oder gar die Öffentlichkeit informieren. Um dies zu gewährleisten, sollten Unternehmen Anreize für die Nutzung des internen Meldekanals schaffen. Dies kann durch eine benutzerfreundliche Gestaltung des Kanals sowie eine umfassende Information der Mitarbeiter erreicht werden (siehe auch den Abschnitt "Was ist bei der Einrichtung und beim Betrieb interner Meldekanäle zu beachten?" unter Punkt 7). Es ist wichtig, dass Unternehmen eingehende Meldungen vertraulich behandeln und die Mitarbeiter dazu ermutigen, den internen Meldekanal zu nutzen. Allerdings dürfen Unternehmen die Abgabe von Meldungen an externe Meldestellen nicht unterbinden.
Wie werden Whistleblower geschützt?
Deutschland erzielte im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Bezug auf den rechtlichen Schutz von Whistleblowern bisher keine beeindruckenden Ergebnisse. Gewöhnlich hat die Bundesrepublik EU-Richtlinien immer gewissenhaft und terminorientiert umgesetzt. Dennoch wurde die Frist für die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie Ende 2021 überschritten.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 nun endlich auch in Deutschland in Kraft getreten. Zuvor hatte es am 11. Mai den Deutschen Bundestag passiert und wurde am 12. Mai vom Bundesrat verabschiedet.
Gemäß § 36 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es untersagt, gegen Hinweisgeber Repressalien auszuüben, sei es durch direkte Maßnahmen oder durch Drohungen damit. Der Begriff der Repressalien ist hierbei umfassend definiert und schließt alle personalbezogenen Maßnahmen ein, die den Hinweisgeber benachteiligen können, wie beispielsweise Weisungen des Arbeitgebers, Versetzungen oder Kündigungen. Auch die Nichtberücksichtigung bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags können als Repressalien gewertet werden.
Sollte ein Hinweisgeber feststellen, dass ihm aufgrund seiner Meldung nach dem HinSchG eine nachteilige Maßnahme widerfahren ist, so besteht eine gesetzliche Vermutung, dass es sich dabei um eine Repressalie handelt. Der Arbeitgeber kann jedoch versuchen, diese Vermutung zu widerlegen.
Datenschutz und Whistleblowing?
Die Compliance-Beauftragten sind gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung der EU dazu angehalten, äußerst präzise Vorgaben bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen.
Die Vertraulichkeit von Whistleblowing-Meldungen unterliegt somit einem direkten Einfluss der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen dürfen keinerlei persönliche Daten sammeln, ohne vorher die Betroffenen ausdrücklich darüber in Kenntnis gesetzt zu haben, wie ihre Informationen verarbeitet werden.
Fernerhin sind Unternehmen dazu angehalten, beschuldigte Personen über gegen sie gerichtete Whistleblowing-Meldungen zu informieren.
Bei strenger Auslegung der DSGVO hätte der Beschuldigte zudem das Recht, die Namen der Hinweisgeber zu erfahren, was den Verlust der Vertraulichkeit zur Folge hätte. Ein solches Vorgehen könnte mögliche Hinweisgeber jedoch abschrecken und zu weniger Meldungen führen.
Um sicherzustellen, dass die Identität von Hinweisgebern vertraulich behandelt wird, empfehlen Datenschutzbehörden die Nutzung von Whistleblowing-Systemen, welche den Vorteil anonymer Meldungen bieten im Gegensatz zu E-Mail-Lösungen. Anonyme Meldungen garantieren, dass Beschuldigte lediglich darüber informiert werden, dass eine (anonyme) Meldung über sie eingegangen ist, während die Identität des Whistleblowers geheim bleibt.