Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen: alles Wissenwertes zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das deutsche Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (HinSchG) wurde am 2. Juli 2023 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern verpflichtet, angemessene interne Systeme zum Schutz von Hinweisgebern einzurichten. Zum Ende des Jahres werden dann auch Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu aufgefordert. Am 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das nationale Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches die EU-Richtlinie für Whistleblower umsetzt.